Bei Wahlen helfen

 

Nr. 13 | 22 . Januar 2014

E-Mail-Nachrichten des Wahlamtes

 

Das Wahlamt wünscht allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern (und allen, die es werden wollen) noch ein gutes und gesundes neues Jahr. Auch 2014 brauchen wir Ihr Engagement für unsere Demokratie.


Braunschweig Stadtmarketing GmbH / okerland-archiv

Ein Tag - zwei Wahlen

Das erwartet Sie und uns am 25. Mai. Gemeinsam mit der Europawahl wird in Braunschweig die Oberbürgermeisterwahl durchgeführt. Und wenn bei dieser Oberbürgermeisterwahl kein Bewerber die absolute Mehrheit erhält, gibt es drei Wochen später, am 15. Juni, eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmanteilen.

Sie haben also innerhalb kurzer Zeit gleich zweimal die Möglichkeit, bei Wahlen zu helfen. Und genau deshalb erhalten alle bei uns gemeldeten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den nächsten Tagen Post von uns. Dabei fragen wir gleich für beide Termine, ob wir sie für einen Wahlvorstand als Helfer einplanen können.  

Und natürlich freuen wir uns immer über neue Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Wenn Sie also jemand kennen, der daran interessiert ist, geben Sie einfach die Karten weiter, die unserem Brief beiliegen. Meldungen sind auch jederzeit über das Internet möglich.


Am schnellsten geht es online

Mit dem Anschreiben erhalten Sie Zugangsdaten für unser Online-Formular, das Sie über eine sichere Internetseite (https:) erreichen.

Über dieses Formular können Sie einfach, schnell und sicher Ihre Rückmeldung zu beiden Wahltagen abgeben. Und auch Ihre persönlichen Daten sind dort für Sie sichtbar und können von Ihnen geändert oder ergänzt werden.


© Spencer - Fotolia.com

Hätten Sie´s gewusst?

Wissenswertes aus Wahlrecht und Organisation. Heute mit der Frage:

Darf am 25. Mai jeder Wähler automatisch bei beiden Wahlen wählen?

Nein, Europawahl und Oberbürgermeisterwahl werden zwar an einem Tag durchgeführt, sie bleiben aber eigenständige Wahlen. Für die Wahlberechtigung gelten verschiedene Gesetze. Zwar ist der größte Teil der Braunschweiger tatsächlich für beide Wahlen wahlberechtigt, aber es gibt auch Personen, die von Ihnen nur einen Stimmzettel erhalten dürfen.

Wer zum Beispiel erst nach dem 25. Februar 2014 nach Braunschweig zieht, darf an der Oberbürgermeisterwahl noch nicht teilnehmen, in der Regel aber an der Europawahl. Genau anders herum ist es für Jugendliche mit 16 oder 17 Jahren.

Und wie kann ich das als Wahlhelfer überprüfen?

Ganz einfach! Wie bei jeder Wahl entscheiden Sie als Wahlhelfer anhand des Wählerverzeichnisses. Das Wählerverzeichnis für den 25. Mai hat für jede Wahl eine eigene Spalte. Dort sehen Sie auf einen Blick, welchen Stimmzettel Sie dem Wähler geben dürfen. Den genauen Grund, warum jemand für die eine oder die andere Wahl gesperrt ist, müssen Sie nicht überprüfen, das haben wir schon getan.


Das Redaktionsteam stellt sich vor...

Ihre Ansprechpartner zum Thema Wahlhilfe
Norbert Buschbaum (0531) 470- 41 02
Julian Bothe (0531) 470-41 52
Kai Uwe Meyer (0531) 470-41 54
Email: wahlen@braunschweig.de 

Stadt Braunschweig - Wahlamt
Reichsstraße 3, 38100 Braunschweig
Telefon 0531 - 470 4114
Telefax 0531 - 470 4141
E-Mail wahlen@braunschweig.de

Fotos: Stadt Braunschweig, edK - Fotolia.com

Bitte beachten Sie, dass die Informationen zwar sorgfältig zusammengestellt sind, jedoch nicht den Charakter einer rechtsverbindlichen Auskunft haben. Insbesondere können einzelne rechtliche Regelungen zum besseren Verständnis gekürzt wiedergegeben sein. Für einzelfallbezogene Auskünfte nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit dem Wahlamt auf.

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