Bei Wahlen helfen

 

Nr. 09 | 14. Mai 2013

E-Mail-Nachrichten des Wahlamtes

 

Post vom Wahlamt

Es geht in die zweite Runde in diesem Jahr. Nach der Landtagswahl im Januar brauchen wir auch für die Bundestagswahl am 22. September Ihre Unterstützung. Wie gewohnt fragen wir alle bei uns gemeldeten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, ob wir sie für einen der über 200 Wahlbezirke einplanen können. Die Briefe haben Sie in den nächsten Tagen in Ihrem Briefkasten.

Bitte antworten Sie uns auf jeden Fall, auch wenn Sie dieses Mal vielleicht absagen müssen. Und wenn Sie mit Ihren Planungen für den Herbst noch nicht so weit sind, um endgültig zu- oder absagen zu können, dann teilen Sie uns auch das bitte mit. Jede Rückmeldung hilft uns bei der Planung. Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Antwort.

Und natürlich freuen wir uns über neue Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Wenn Sie also jemand kennen, geben Sie einfach die Karten weiter, die unserem Brief beiliegen. Meldungen sind auch jederzeit über das Internet möglich.


 

Am schnellsten geht es online

Mit dem Anschreiben erhalten Sie neue Zugangsdaten für unser Online-Formular. Bitte beachten Sie, dass die Nutzerkennung, die wir Ihnen früher, z.B. zur Landtagswahl genannt haben, nicht mehr gilt.

Über dieses Formular können Sie nicht nur einfach, schnell und sicher Ihre Rückmeldung zur Bundestagswahl abgeben. Auch Ihre persönlichen Daten sind dort für Sie sichtbar und können geändert oder ergänzt werden.


 

© Spencer - Fotolia.com

Hätten Sie´s gewusst?

Wissenswertes aus Wahlrecht und Organisation. Heute mit der Frage:

Was sind eigentlich die Wahlorgane?

Sicher ist schon Mal, dass Wahlorgane nichts mit dem Tierreich zu tun haben. Gemeint ist auch nicht etwa das Gehirn, mit dem wir jeden Tag zahlreiche Entscheidungen treffen, wenn wir die Wahl zwischen mehreren Alternativen haben.

Allerdings ist dieser biologische Vergleich nicht ganz abwegig. Wahlorgane sind Gremien bzw. Personen, die bei der Durchführung einer Wahl bestimmte Aufgaben haben. So wie auch die Organe im Körper jeweils spezielle Aufgaben übernehmen.

Die Wahlorgane und ihre jeweiligen Aufgaben sind in den Wahlgesetzen genau festgelegt. Das oberste Wahlorgan bei der Bundestagswahl ist der Bundeswahlausschuss mit seinem Vorsitzenden, dem Bundeswahlleiter. Dieser ist auch als Person ein eigenständiges Wahlorgan. Darunter folgt auf Landesebene der Landeswahlausschuss und die Landeswahlleiterin und im Wahlkreis der Kreiswahlausschuss und der Kreiswahlleiter.

Und zu guter Letzt ist auch jeder Wahlvorstand ein Wahlorgan, genauso wie der oder die Vorsitzende. Auch diesen sind konkrete Aufgaben zugewiesen, wie z.B. die Durchführung der Wahl vor Ort und die Ermittlung des Ergebnisses im Wahlbezirk. Der oder die Vorsitzende führt die Aufsicht und gibt z.B. das Ergebnis bekannt.

Also: Sagen Sie für die Bundestagswahl zu und werden Sie Mitglied in einem eigenständigen Wahlorgan!


 

Das Redaktionsteam stellt sich vor...

Ihre Ansprechpartner zum Thema Wahlhilfe
Norbert Buschbaum (0531) 470- 41 02
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Stadt Braunschweig - Wahlamt
Reichsstraße 3, 38100 Braunschweig
Telefon 0531 - 470 4114
Telefax 0531 - 470 4141
E-Mail wahlen@braunschweig.de

Fotos: Stadt Braunschweig, edK - Fotolia.com

Bitte beachten Sie, dass die Informationen zwar sorgfältig zusammengestellt sind, jedoch nicht den Charakter einer rechtsverbindlichen Auskunft haben. Insbesondere können einzelne rechtliche Regelungen zum besseren Verständnis gekürzt wiedergegeben sein. Für einzelfallbezogene Auskünfte nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit dem Wahlamt auf.

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